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Rechtsanwalt Geerd Uwe Böckenhoff |
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Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jahrgang 1956; Studium an der Wirtschaftsuniversität Mannheim. 2. Staatsexamen 1984. Nach der Zulassung zur Anwaltschaft im Mai 1984 zunächst als Sozius einer zivilrechtlichen Kanzlei tätig mit den Arbeitsschwerpunkten Zivil- und Vertragsrecht, ferner tätig als Notarvertreter. 1991 Gründer der heutigen Kanzlei. Seit 1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 2006 auch Fachanwalt für Erbrecht.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Jahrgang 1970, Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms Universität zu Münster. 2. Staatsexamen 1999. Vor und während der Referendarausbildung war RA Door in einer wirtschafts- und arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei tätig bis zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 1999. Ferner war RA Door Regionalbeauftragter des Forums junge Anwaltschaft im Landgerichtsbezirk Stralsund. Seit 2004 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seit 2006 auch Fachanwalt für Versicherungsrecht.
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Rechtsanwalt Karl-Heinz Viehmann |
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Fachanwalt für Familienrecht
Jahrgang 1954; Studium an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität zu Frankfurt. 2. Staatsexamen 1985. Seit der Zulassung zur Anwaltschaft im Mai 1985 zunächst als Einzelanwalt mit den Arbeitsschwerpunkten Verkehrs-, Miet-, Familien- und allgemeines Zivilrecht tätig. Im Jahre 2000 erfolgte zum Zwecke der fachlichen Spezialisierung der Eintritt in die Kanzlei Böckenhoff & Partner. Seit 2007 auch Fachanwalt für Familienrecht.
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