Rechtsanwalt Geerd Uwe Böckenhoff

boeckenhoff1.jpgFachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht


Jahrgang 1956; Studium an der Wirtschaftsuniversität Mannheim. 2. Staatsexamen 1984. Nach der Zulassung zur Anwaltschaft im Mai 1984 zunächst als Sozius einer zivilrechtlichen Kanzlei tätig mit den Arbeitsschwerpunkten Zivil- und Vertragsrecht, ferner tätig als Notarvertreter. 1991 Gründer der heutigen Kanzlei. Seit 1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 2006 auch Fachanwalt für Erbrecht.

RA Böckenhoff ist verheiratet und hat 2 erwachsene Töchter und 2 Enkel. Sein Hobby ist das Motorrad fahren, am liebsten in den Alpen (BMW 1200 GS). Mitglied der Schlaraffia Orbaha Chattensis (279).

RA Böckenhoff ist neben den Fachanwaltschaftsbereichen Arbeitsrecht und Erbrecht spezialisiert auf das gesamte Spektrum der Vertragsgestaltung einschließlich des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; er prüft, erstellt und verhandelt Dienst- und Arbeitsverträge, gewerbliche Mietverträge sowie handels- und gesellschaftsrechtliche Verträge. RA Böckenhoff ist ferner zuständig für das private Bau- und Architektenrecht.

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