Erbrecht
Einführung ins Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge natürlicher Personen für den Fall des Versterbens des Erblassers. Hierdurch gehen die gesamten rechtlichen Beziehungen und Verflechtungen des Verstorbenen auf den Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (sog. Universalsukzession) über. Das wiederum bedeutet, dass der Erbe nicht nur in die Rechte der vorgefundenen Vermögensgüter eintritt, sondern den Erben treffen auch die Verbindlichkeiten, die der Erblasser zu Lebzeiten begründet hat, und zwar auch dann, wenn Sie erst nach Eintritt des Todes fällig werden, § 1967 BGB.

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Gesetzliche Erbfolge

Hier beschäftigen wir uns mit den Grundlagen des gesetzlichen Erbrechts, der sogenannten gesetzlichen Erbfolge, die insbesondere immer dann eintritt, wenn eine wirksame letztwillige Verfügung nicht existiert.
Mit dem Tod des Erblassers geht dessen Vermögen als Ganzes auf die Erben über, § 1922 BGB. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, deren Besonderheiten zu einem späteren Zeitpunkt näher erläutert werden sollen.

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Testament & Co.

Allen Möglichkeiten, eine letztwillige Verfügung zu errichten, ist gemein, dass der Erblasser testierfähig sein muss. Die Testierfähigkeit setzt weniger voraus, als die Geschäftsfähigkeit. Also ein beschränkt Geschäftsfähiger kann ein Testament errichten, wenn er die Bedeutung dieser Willenserklärung erkennt, deshalb können dies auch bereits 16 Jahre alte Minderjährige (§ 2229 BGB). Lediglich bei einem Erbvertrag ist der Minderjährige zusätzlich auf die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter angewiesen (§ 2275 BGB).

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Annahme und Ausschlagung

Für die Ablehnung eines Erbes gibt es eine Reihe guter Gründe. Der bekannteste Fall ist der überschuldete Nachlass. Oftmals sind es aber auch persönliche oder familiäre Umstände, die einen ein Erbe ausschlagen lassen. Oder in einigen, schwierigen Fällen steuerliche, um die Erbschaftsstzeuer zu verringern. Eine Ausschlagung kommt unter Umständen auch gegen Zahlung einer Abfindung in Betracht.

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Die Erbengemeinschaft

In sehr vielen Fällen entsteht eine Erbengemeinschaft. Nämlich immer dann, wenn der Erblasser nicht nur 1 Person zu seinem Erben eingesetzt hat sondern mehrere, vor allem aber, wenn mehrere Personen zusammen gesetzliche (Mit-) Erben werden. Sie entsteht kraft Gesetzes und endet erst mit endgültiger Auseinandersetzung.

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Pflichtteilsrecht

Achtung: Die beschlossenen Gesetzesänderungen treten zum 01.04.2008, spätestens zum 01.07.2008 in Kraft. Diese sind nachfolgend noch nicht berücksichtigt. Bitte sprechen sie uns an, um hierzu Informationen zu erhalten.

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Der Testamentsvollstrecker

Das Wesen der Testamentsvollstreckung ist weitgehend unbekannt. Es soll gleichwohl vorgestellt werden, weil es eine Vielzahl von Vorteilen und Regelungsmöglichkeiten bietet, von denen nach diesseitiger Empfehlung in viel häufigerem Maße Gebrauch gemacht werden sollte.
Vornehmlich dann, wenn der Erblasser glaubt, dass seine Erben sich nicht einig würden, wird er einen Testamentsvollstrecker einsetzen.

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Das Behindertentestament

Die schwierige Ausgangssituation ist folgende: Für behinderte Menschen kommen öffentliche Leistungen in vielfacher Hinsicht in Betracht: Eingliederungshilfen, Betreutes Wohnen, Hilfe zur Pflege und vor allem Hilfe zum Lebensunterhalt. Fast alle öffentlich-rechtlichen Leistungen haben eines gemeinsam: sie sind - nicht erst seit Hartz IV - subsidär und kommen erst dann in Betracht, wenn eigenes Vermögen des behinderten Menschen nicht eingesetzt werden kann.

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Auskunftsansprüche im Erbrecht

Ein wichtiges Beispiel: Bei gesetzlicher Erbfolge oder bei einer Testamentischen Regelung, die der gesetzlichen Erbquote entspricht, besteht ein Auskunftsanspruch wegen derjenigen Vorempfänge, die ein anderer Miterbe zu Lebzeiten vom Erblasser erhalten hat, soweit er sich diese beim jetzigen Erbe anrechnen lassen muss. Solche Anrechnungspflichten sind viel weitergehender, als allgemein bekannt! Eine solche Anrechnung kommt nämlich nicht nur dann in Betracht, wenn der Erblasser zu Lebzeiten bei der Zuwendung dies ausdrücklich angeordnet hat (dann selbstverständlich immer), sondern auch hinsichtlich all derjenigen unentgeltlichen Zuwendendungen, die der Erblasser einem späteren Miterben als sogenannte Ausstattung hat zukommen lassen.

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Die vorweg genommene Erbfolge

Oft kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten etwas auf die meist als Erben vorgesehenen Kinder zu übertragen.
Meist sind es steuerliche Gesichtspunkte, die hier ins Feld zu führen sind, oftmals aber auch familiäre Überlegungen. Stets ist bei solchen Gestaltungen zu überlegen, ob dem übernehmenden Kind nicht eine gewisse Gegenleistung, eine Auflage auferlegt werden soll. Denn so gerne die ältere Generation "mit warmer Hand" geben möchte, an das eigene Alter muss auch gedacht werden.

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Die Patientenverfügung

Eines der meist diskutiertesten Themen unserer Zeit ist die Errichtung einer Patientenverfügung, die Klärung der Frage also: was passiert mit mir, wenn ich meinen eigenen Willen im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung nicht mehr formulieren kann?
Das Thema ist brisant und im Grunde genommen kann nur einem jedem dringend geraten werden, diese Frage für sich zu regeln. Weil dies eine Frage ist, die zu Lebzeiten relevant wird, ist die auch gerne gebräuchliche Bezeichnung Patiententestament verfehlt.

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Erbschaftssteuerrechtliche Fragen

Achtung: Die beschlossenen Gesetzesänderungen treten zum zum 01.01.2009 in Kraft. Diese sind nachfolgend bereits weitgehend berücksichtigt. Bitte sprechen sie uns an, um hierzu noch konkretere Informationen zu erhalten.

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Steuertabellen

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Aktuelle Urteile im Erbrecht

Schenkungsteuergünstige Kettenschenkung
Im Schenkungssteuerrecht richten sich die Höhe der Freibeträge und die Steuerklasse nach dem Verhältnis des Schenkers zum Beschenkten. Deswegen wird in bestimmten Fällen durch Zwischenschaltung einer Mittelsperson in einen Schenkungsvorgang der Versuch unternommen, eine Minderung der Schenkungssteuer zu erreichen. Mit Urteil vom 16.09.2003 (AZ: 1 K 1936/03, Revision eingelegt) hatte das Hessische Finanzgericht über eine solche Gestaltung zu entscheiden:

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