Einführung ins Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge natürlicher Personen für den Fall des Versterbens des Erblassers. Hierdurch gehen die gesamten rechtlichen Beziehungen und Verflechtungen des Verstorbenen auf den Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (sog. Universalsukzession) über. Das wiederum bedeutet, dass der Erbe nicht nur in die Rechte der vorgefundenen Vermögensgüter eintritt, sondern den Erben treffen auch die Verbindlichkeiten, die der Erblasser zu Lebzeiten begründet hat, und zwar auch dann, wenn Sie erst nach Eintritt des Todes fällig werden, § 1967 BGB. Dabei lässt der Gesetzgeber dem Erblasser grundsätzlich die Möglichkeit, die rechtlichen Gegebenheiten betreffend seines Vermögens nach seinem Ableben eigenständig zu regeln (sog. gewillkürte Erbfolge). Nur dann, wenn von dieser Befugnis kein Gebrauch gemacht wird, ist eine Erbfolge kraft Gesetzes vorgegeben (sog. gesetzliche Erbfolge). Diese richtet sich ausnahmslos nach dem Verwandtschaftsgrad des Erblassers zu den potentiellen Erben.

Als Anwälte werden wir vornehmlich mit zwei Themenkreisen der erbrechtlichen Fragestellungen konfrontiert: Der häufigste Fall sind streitige Erbauseinandersetzungen, in denen es oft um viel Geld geht, weil Testamente entweder nicht vorhanden sind oder aber schlecht formuliert wurden. Oder aber wir beraten unsere Mandanten, die sich dieses Risikos bewusst sind, bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen. Hierbei sind natürlich immer auch wieder steuerliche Fragen zu berücksichtigen. Insoweit pflegen wir eine intensive Zusammenarbeit mit den jeweiligen Steuerberatern unserer Mandanten, insbesondere wenn es um gewerbliche Vermögen geht. Daneben bieten wir über unseren Kooperationspartner, die Kanzlei Pütz, Zimmer & Partner (Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) auch eine eigenständige steuerrechtliche Beratung an, wenn dies gewünscht wird.
Im Folgenden wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über erbrechtliche Grundbegriffe geben und wir informieren Sie über aktuelle erbrechtliche Urteile.

Die hier aufgeführten Grundsätze können natürlich nur den Regelfall beschreiben. Eine Einzelberatung für den Fall einer Erbschaft oder zur Vorbereitung der eigenen Regelung der Nachlassangelegenheiten kann durch das hier Aufgeführte nicht ersetzt werden.