| Tabelle zur Kindergeldanrechnung |
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Eine differenzierte Kindergeldanrechnung im Sinne des 1612 b Abs. 5 BGB a.F. findet seit dem 1.1.2008 nicht mehr statt. Das Kindergeld wird jetzt wieder - wie früher - stets zur Hälfte zwischen dem Betreuenden und dem Unterhaltsverpflichteten aufgeteilt, § 1612 b BGB. |