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Der Gesetzgeber unterscheidet in der Kraftfahrtversicherung zwischen der Absicherung derjenigen Schäden, die Dritte durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugen erleiden und den Eigenschäden des Halters bzw. Eigentümers eines Kraftfahrzeugs.
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Private Haftpflichtversicherung |
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Es sollte zum Standard eines jeden gehören, sich gegen die Risiken aus der privaten Haftpflicht zu versichern! Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund verursachten Personen- oder Sachschadens, die auf eine gesetzliche Haftpflichtbestimmung privatrechtlichen Inhalts zurückgeht und aus dem Risikobereich des täglichen Lebens des Versicherten als Privatperson herrühren.
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Mehr als bei der privaten Haftpflichtversicherung ist die
Betriebshaftpflichtversicherung von den Eigenarten des Unternehmens und
den daraus resultierenden Risiken abhängig. Diese bestimmen den Inhalt
des Versicherungsvertrages, so dass einerseits die Allgemeinen
Haftpflichtbedingungen (AHB) gelten und darüber hinaus weitere
besondere Vertragsbedingungen. Im Falle des Abschlusses einer
Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) sind versicherte Personen nicht
nur der Unternehmer selbst sondern auch dessen Betriebsangehörigen.
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Haftung des Mieters bei Gebäudeversicherung des Vermieters
Gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 3.
November 2004 zum Az. VIII ZR 28/04 ist im Falle einer bestehenden
Gebäudeversicherung des Vermieters eine Schadloshaltung gegenüber dem
Mieter wegen eines Leitungswasserschadens, der einfach fahrlässig
hervorgerufen wurde, nicht möglich, soweit der Mieter an den Kosten der
Gebäudeversicherung über die Betriebskosten beteiligt wird.
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Risikoausschluss in der Rechtsschutzversicherung durch Baurisikoklausel
In Rechtsschutzversicherungen finden sich nahezu ausnahmslos sogenannte
Risikoausschlüsse für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in
unmittelbarem Zusammenhang mit der Planung oder Errichtung eines im
Eigentum oder im Besitz des Versicherungsnehmers befindlichen oder von
diesem zu erwerbenden Grundstücks.
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Krankenversicherung und Berufsunfähigkeit |
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Arglistiges Verschweigen bei Abschluss eines Berufsunfähigkeitszusatzvertrages
Im Rahmen des Abschlusses eines Versicherungsvertrages über
Berufsunfähigkeit (sog. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) ist der
Versicherungsnehmer und Antragsteller gehalten, sämtliche für die
Kalkulation des Versicherungsbeitrages erheblichen Umstände zu
benennen. Dies trifft insbesondere für diejenigen Umstände zu, nach
denen der Versicherer auf seinem Antragsbogen ausdrücklich fragt.
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Ausgewählte Urteile zum Versicherungsrecht |
Grobe Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung eines Verkehrsunfalls (Rotlichtverstoß) in der Vollkaskoversicherung
Das Oberlandesgericht Hamm hatte mit Urteil vom 8. September 2004 zum Az. 2044/04 den Fall zu bewerten, dass ein Verkehrsunfall durch den Unfallversicherer an einer beampelten Kreuzung dadurch herbeigeführt wurde, dass dieser unter Missachtung des Rotlichts in die Kreuzung einfuhr.
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