Versicherungsrecht
Kraftfahrtversicherung
Der Gesetzgeber unterscheidet in der Kraftfahrtversicherung zwischen der Absicherung derjenigen Schäden, die Dritte durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugen erleiden und den Eigenschäden des Halters bzw. Eigentümers eines Kraftfahrzeugs.
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Private Haftpflichtversicherung
Es sollte zum Standard eines jeden gehören, sich gegen die Risiken aus der privaten Haftpflicht zu versichern! Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund verursachten Personen- oder Sachschadens, die auf eine gesetzliche Haftpflichtbestimmung privatrechtlichen Inhalts zurückgeht und aus dem Risikobereich des täglichen Lebens des Versicherten als Privatperson herrühren.
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Betiebshaftpflicht
Mehr als bei der privaten Haftpflichtversicherung ist die Betriebshaftpflichtversicherung von den Eigenarten des Unternehmens und den daraus resultierenden Risiken abhängig. Diese bestimmen den Inhalt des Versicherungsvertrages, so dass einerseits die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) gelten und darüber hinaus weitere besondere Vertragsbedingungen. Im Falle des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) sind versicherte Personen nicht nur der Unternehmer selbst sondern auch dessen Betriebsangehörigen.
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Hausratversicherung
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Gebäudeversicherung

Haftung des Mieters bei Gebäudeversicherung des Vermieters

Gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 3. November 2004 zum Az. VIII ZR 28/04 ist im Falle einer bestehenden Gebäudeversicherung des Vermieters eine Schadloshaltung gegenüber dem Mieter wegen eines Leitungswasserschadens, der einfach fahrlässig hervorgerufen wurde, nicht möglich, soweit der Mieter an den Kosten der Gebäudeversicherung über die Betriebskosten beteiligt wird.
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Rechtsschutzversicherung

Risikoausschluss in der Rechtsschutzversicherung durch Baurisikoklausel

In Rechtsschutzversicherungen finden sich nahezu ausnahmslos sogenannte Risikoausschlüsse für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Planung oder Errichtung eines im Eigentum oder im Besitz des Versicherungsnehmers befindlichen oder von diesem zu erwerbenden Grundstücks.
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Krankenversicherung und Berufsunfähigkeit

Arglistiges Verschweigen bei Abschluss eines Berufsunfähigkeitszusatzvertrages

Im Rahmen des Abschlusses eines Versicherungsvertrages über Berufsunfähigkeit (sog. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) ist der Versicherungsnehmer und Antragsteller gehalten, sämtliche für die Kalkulation des Versicherungsbeitrages erheblichen Umstände zu benennen. Dies trifft insbesondere für diejenigen Umstände zu, nach denen der Versicherer auf seinem Antragsbogen ausdrücklich fragt.
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Ausgewählte Urteile zum Versicherungsrecht
Grobe Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung eines Verkehrsunfalls (Rotlichtverstoß) in der Vollkaskoversicherung
Das Oberlandesgericht Hamm hatte mit Urteil vom 8. September 2004 zum Az. 2044/04 den Fall zu bewerten, dass ein Verkehrsunfall durch den Unfallversicherer an einer beampelten Kreuzung dadurch herbeigeführt wurde, dass dieser unter Missachtung des Rotlichts in die Kreuzung einfuhr.
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